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AGB

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen komcotrain Alexandra Tins und dem Dienstberechtigten (Teilnehmer). Individualvereinbarungen oder die „Besonderen Vertragsbedingungen“ haben Vorrang.

1.2
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers. AGB des Teilnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, verpflichten komcotrain Alexandra Tins auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1
Verträge werden zwischen komcotrain Alexandra Tins und dem Dienstberechtigen (Teilnehmer) geschlossen. Dienstberechtigte können natürliche oder juristische Personen sein. Der Dienstberechtigte kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen. Er ist berechtigt, eine andere geeignete Person zu benennen, die an den Veranstaltungen (z.B. Workshops, Seminare u.a.) teilnehmen kann. Geeignet sind Personen, die die Zugangsvoraussetzungen von komcotrain Alexandra Tins erfüllen. Der Dienstberechtigte bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner und damit Teilnehmer. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten der von ihm benannten Person ein, es sei denn, es wird mit ihm ein gesonderter Vertrag geschlossen.

2.2
Die Veranstaltungsanmeldung erfolgt durch das vollständige wahrheitsgemäße Ausfüllen und Übersenden der durch komcotrain Alexandra Tins vorgegebenen Anmeldeformulare oder durch Online-Anmeldungen über die Homepage von komcotrain Alexandra Tins. Die Übersendung der Anmeldeformulare kann auf dem Postweg, per Fax oder durch Übergabe erfolgen.

2.3
Der Vertrag wird durch eine Anmeldebestätigung von komcotrain Alexandra Tins, die auf schriftlichem Wege, per Fax oder online erfolgen kann, geschlossen.

2.4
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch komcotrain Alexandra Tins schriftlich, in Textform oder online bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.

3. Leistungen von komcotrain Alexandra Tins

3.1
komcotrain Alexandra Tins erbringt ihre Leistungen selbst oder durch eigene Mitarbeiter. Sie ist außerdem berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen.

3.2
Der Teilnehmer kann sich über Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen im Prospekt und auf der Homepage von komcotrain Alexandra Tins informieren bzw. die Leistungen werden mit ihm in Briefings und Meetings vorab individuell entwickelt und vereinbart. Bei unternehmensspezifischen Events gilt die jeweils vereinbarte Konzeption. Etwaige weitere Informationen kann der Teilnehmer bei komcotrain Alexandra Tins anfordern.

3.3
Die jeweiligen Veranstaltungsorte und die durchführenden Mitarbeiter werden dem Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. komcotrain Alexandra Tins behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, Programme zu ändern oder einen Wechsel in der Person der Mitarbeiter vorzunehmen. Dem Teilnehmer steht in diesen Fällen kein außerordentliches Kündigungs-, Rücktritts- bzw. Minderungsrecht zu.

3.4
komcotrain Alexandra Tins ist berechtigt, insbesondere bei einer zu geringen Anmeldezahl, bei Ausfall eines Mitarbeiters – soweit nicht rechtzeitig ein Ersatz verpflichtet werden kann – oder bei nicht vorhersehbarem Wegfall der Räumlichkeiten, die Veranstaltung abzusagen. komcotrain Alexandra Tins schließt ausdrücklich ein etwaiges Beschaffungsrisiko oder eine Garantie zur Durchführung der Veranstaltungen aus. Muss eine Veranstaltung aus vorgenannten Gründen oder aus anderen Gründen abgesagt werden, ist komcotrain Alexandra Tins berechtigt, dem Teilnehmer einen Ersatztermin vorzuschlagen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, innerhalb einer Woche, jedoch spätestens zwei Tage vor Beginn der Ersatzveranstaltung – sofern diese Frist kürzer ist –, seine Teilnahme schriftlich abzusagen. Andernfalls bleibt er zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Sagt der Teilnehmer rechtzeitig seine Teilnahme ab, hat er Anspruch auf Rückzahlung seiner bereits gezahlten Vergütung.

3.5
Weitergehende Ansprüche auf Ersatz- oder Folgekosten, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten oder Verdienstausfall, die sich aus der berechtigten Veranstaltungsabsage ergeben könnten, hat der Teilnehmer nicht.

3.6
In den Honoraren und Veranstaltungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, folgende Leistungen nicht enthalten:
a. Übernachtungen,
b. Reisekosten,
c. Verpflegung der Teilnehmer,
d. Raum- und Raumnebenkosten.

3.7
komcotrain Alexandra Tins versichert, dass weder ihre Mitarbeiter, noch die von ihr eingesetzten Dozenten Mitglieder von Scientology sind oder jemals deren Kurse besucht haben; sie nicht nach den Technologien von L. Ron Hubbard arbeiten; weder ihre Mitarbeiter noch eingesetzte Dozenten nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden oder schulen bzw. keine Kurse und/oder Seminare / Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besucht haben; sowie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung eines Unternehmens (zur Durchführung ihrer Veranstaltungen) ablehnen; und diese Erklärung genauso für andere Sekten jeglicher Art gilt.

4. Urheberrechte

4.1
Sämtliche Publikationen, insbesondere Konzepte, Veranstaltungsinhalte, Unterlagen und Prospekte von komcotrain Alexandra Tins und ihrer Mitarbeiter sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen. Der Teilnehmer ist berechtigt, die im Rahmen seiner gebuchten und bezahlten Veranstaltung erhaltenen Informationen und Publikationen für eigene interne Zwecke zu nutzen.

4.2
Dem Teilnehmer ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen. Der Teilnehmer wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz- und Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann.

5. Versicherung des Teilnehmers

Der Teilnehmer versichert, dass weder er, noch die von ihm benannte Person einer der in 3.7 genannten Sekten angehört bzw. in Kenntnis der Sektenzugehörigkeit des Veranstalters an solchen Kursen oder Schulungen teilgenommen hat.

6. Rechte von komcotrain Alexandra Tins

6.1
komcotrain Alexandra Tins und ihre Mitarbeiter behalten sich ausdrücklich das Recht vor, das Vertragsverhältnis bei einer unrichtigen Versicherung nach 5., bei Störungen der Veranstaltung von einigem Gewicht oder bei strafbaren Handlungen gegenüber komcotrain Alexandra Tins oder anderen Teilnehmern (z. B. Ehrverletzung oder Diebstahl) außerordentlich zu kündigen und den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. komcotrain Alexandra Tins behält sich in diesem Falle weitere Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

6.2
komcotrain Alexandra Tins ist berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Teilnehmers anzubieten.

7. Zahlungsbedingungen

7.1
Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuell anfallende Prüfungsgebühren sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, kein Bestandteil der Veranstaltungsgebühr.

7.2
Soweit bei Vertragsabschluss keine andere Regelung getroffen ist, werden die Teilnehmergebühren mit Zugang der Teilnahmebestätigung und der Rechnung ohne Abzug fällig und sind bis spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang zu zahlen.

7.3
Der Teilnehmer kommt nach Fälligkeit, unabhängig vom Verzugseintritt nach 7.2 (§ 286 II 2 BGB), durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung, in Zahlungsverzug.

7.4
Bei Zahlungsverzug hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. komcotrain Alexandra Tins ist berechtigt, den Teilnehmer während des Zahlungsverzugs im Rahmen ihres Zurückbehaltungsrechts von der Veranstaltung auszuschließen.

7.5
Während des Zahlungsverzuges ist komcotrain Alexandra Tins berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und von 8 Prozentpunkten über dem Basisansatz bei Unternehmen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

8. Widerrufsrecht
Sofern der Vertrag durch einen Verbraucher mit Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, kann der Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbestätigung den Vertrag in Textform ohne Begründung gegenüber komcotrain Alexandra Tins widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt mit der Teilnahme an der Veranstaltung.

 

9. Vertragsbeendigung

9.1
Unabhängig vom vorgenannten Widerrufsrecht bleibt dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht nach folgenden Maßgaben vorbehalten:
a. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber komcotrain Alexandra Tins zu erklären.
b. Als Basis gelten die – zum Start des Projektes – vereinbarten Veranstaltungsstermine.
c. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornogebühren an
d. Bei Rücktritt von weniger als 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50%,
e. bei Rücktritt von weniger als 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Betrag der vereinbarten Veranstaltungsgebühr zu zahlen.

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Ein Ersatztermin entbindet von dieser Regelung nicht, außer, der Auftragnehmer stimmt einer solchen Vereinbarung ausdrücklich zu. Sie Höhe des entstandenen Schadens muss vom Auftragnehmer nicht nachgewiesen werden. 

Sollte seitens eines der beiden oder seitens beider Vertragspartner aufgrund einer Infektionsgefährdung eine Präsenzveranstaltung zum vereinbarten Termin nicht durchführbar oder erstrebenswert sein, wird die Veranstaltung als Online-Format zum selben Termin und zu denselben Honorarbedingungen durchgeführt. Eine Stornierung später als vier Wochen vor dem vereinbarten Durchführungstermin ist auch in diesem Fall nur zu den oben aufgeführten Stornobedingungen möglich.

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Im Falle einer durch den Auftragnehmer entstandenen Veranstaltungsabsage entfällt der Anspruch auf das vereinbarte Honorar, wenn vom Auftragnehmer keine Online-Variante des Workshops angeboten werden kann und kein Ersatztermin innerhalb eines für den Auftraggeber tolerierbaren Zeitraums durchführbar ist.


9.2
Mit dieser Gebühr sind die Bearbeitungskosten, Aufwendungen und Schadensersatz abgegolten. Bis dahin geleistete Zahlungen werden mit der Stornogebühr verrechnet. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

9.3
Ist eine bestimmte (Mindest-) Veranstaltungsdauer vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

10. Datenschutz

10.1
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ggf. anfallenden Anmeldeformulare wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Andernfalls ist komcotrain Alexandra Tins berechtigt, die Anmeldung abzulehnen oder den Vertrag anzufechten.

10.2
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten von komcotrain Alexandra Tins gespeichert werden. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden von komcotrain Alexandra Tins nicht an Dritte weitergegeben.

10.3
komcotrain Alexandra Tins verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Teilnehmer bekannt geworden sind, sofern dem nicht dringende berechtigte Interessen von komcotrain Alexandra Tins entgegenstehen (zum Beispiel Durchsetzung von Gebührenforderungen).

11. Haftung

11.1
Der Teilnehmer wird aufgefordert, auf seine persönlichen Gegenstände zu achten. Für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer haftet komcotrain Alexandra Tins nicht bzw. nur bis zur Höhe einer etwaig bestehenden Versicherungssumme.

11.2
komcotrain Alexandra Tins ist um die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Veranstaltungsinhalte bemüht. Der Teilnehmer wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich durch Änderungen der Rechtslage, wissenschaftlicher Ansichten oder im Einzelfall andere Beurteilungen ergeben können.

11.3
komcotrain Alexandra Tins haftet für Schäden, die durch sie oder durch ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet komcotrain Alexandra Tins nur auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Schadensbetrag ist je Einzelfall auf die Veranstaltungsgebühr begrenzt. Soweit eine Versicherung von komcotrain Alexandra Tins einen höheren Schadensersatz leistet, ist der Schadensersatzanspruch – auch für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf die Versicherungsleistung begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.

11.4
Der Teilnehmer darf gegen Forderungen von komcotrain Alexandra Tins nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen.

12. Verjährung
Mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatzes vereinbaren die Parteien eine Verjährungfrist von 6 Monaten für alle wechselseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag und seiner Beendigung. Die Verjährungsfrist beginnt mit Veranstaltungsende. 

13. Sonstige Bestimmungen

13.1
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2
Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Aufführungen der femininen Form bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf den verbesserten Sprachfluss zurückzuführen.

13.3
Ist der Teilnehmer Kaufmann, gilt als Gerichtsstand der Sitz von komcotrain Alexandra Tins in München als vereinbart.

13.4
Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechtswirkung später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

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